Friedhofsgebühren
Der Friedhof von Neustadtl an der Donau ist im Besitz der r.k. Kirche und wird verwaltet von der Pfarre Neustadtl.
Die derzeit verfügbaren freien Grabstätten sind auf dem hier abrufbaren Friedhofsplan gelb gekennzeichnet. Eine gesonderte Urnengrabstätte existiert noch nicht.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass frei gewordene Einzelgräber sich sehr gut für die Beisetzung von Urnen eignen.
In allen Angelegenheiten des Friedhofes wie:
- Neuerwerb einer Grabstätte (auch einer freien gewordenen bzw. bestehenden)
- Durchführung von Grabarbeiten
- Errichtung / Austausch / Änderung an einer Grabgedenkstätte (auch der Grabeinfassung)
- usw.
kontaktieren Sie bitte vorher unseren Friedhofsverwalter, Hr. Josef Burgstaller unter 0676 878 94 388 bzw. den Totengräber, Herrn Hermann Aichinger unter 0676 704 15 02.
Erwerb (einmalig) für
- ein Einzelgrab 240,00 €
- ein Familiengrab 480,00 €
Jahresgebühr für
- ein Einzelgrab 15,00 €
- ein Familiengrab 31,00 €
Die Gebühr wird mit 1. November fällig und wird jeweils für 10 Jahre im vorhinein eingehoben. Der entsprechende Betrag (€ 150,- bzw. € 310,-) kann mit den in der Kirche aufliegenden Zahlscheinen einbezahlt werden.
Wann der Betrag für die Verlängerung um weitere 10 Jahre fällig wird, können Sie gerne in der Pfarrkanzlei oder bei Margit Buchberger, 07471 2847 oder 0664 734 29 523, erfragen.